Abklärungen / K&L

Anmeldungen über Ihre Hausärztin /Ihren Hausarzt

Die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenkassen Grundversicherung getragen, wobei der Selbstbehalt 10% beträgt.

Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse. Es gilt der Tarmed Tarif gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG.

Die Rechnung geht i.d.R. an die Patientinnen / Patienten und kann  (abzüglich 10% Selbstbehalt) bei der Krankenkasse rückgefordert werden.

Auf Wunsch kann die Rechnungstellung direkt an die Krankenkasse erfolgen (Selbstbehalt von 10% wird von der Krankenkasse zurückgefordert)

Bei Verhinderung müssen Termine mindestens 24h im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt (wird von der Krankenkasse nicht übernommen!)